Jul 17 2008

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Tierversicherungen kündigen trotz 5 oder 10 Jahresvertrag

Abgelegt 09:53 unter Tierversicherungen

Die meisten Versicherer gewähren Beitragsnachlässe auf die Verträge, die eine Laufzeit von 5 oder 10 Jahren haben. Die Rabatte dafür können bis zu 25% betragen. Diesen Rabatt sollte man auch nutzen, da es auch innerhalb der Vertragslaufzeit Möglichkeiten gibt, den Vertrag zu kündigen.

Das sogenannte außerordentliche Kündigungsrecht ermöglicht es dem Kunden, den Vertrag vorzeitig zu beenden. Dies ist möglich, wenn:

1. … der Versicherer die Beiträge erhöht, ohne jedoch die Leistungen zu erhöhen. Ab Bekanntgabe der Beitragserhöhung hat der Versicherungsnehmer vier Wochen Zeit, die außerordentliche Kündigung auszusprechen.

2. … ein Schadensfall eingetreten ist und die Regulierung erfolgt ist. In diesem Fall haben sowohl der Versicherungsnehmer als auch die Versicherungsgesellschaft die Möglichkeit, den Vertrag innerhalb einer Frist von 4 Wochen zu kündigen.

3. … die Vertragslaufzeit länger als 5 Jahre ist (so zum Beispiel bei den Tierversicherungen der Uelzener), so kann der Versicherungsnehmer bereits nach Ablauf des dritten Versicherungsjahres mit einer Frist von 3 Monaten kündigen. Ebenso kann er dies nach Ablauf jedes weiteres Jahres tun. Eine wirkliche Vertragsbindung von 10 Jahren gibt es daher gar nicht.

4. … wenn das versicherte Risiko weg fällt. Bei den Tierversicherungen, die eine Laufzeit von mehreren Jahren haben ist es zu dem möglich, den Vertrag zu kündigen wenn das versicherte Tier stirbt oder verkauft wird.

Also ruhig den Nachlass nutzen, denn Kündigungsmöglichkeiten gibt es in jedem Fall.

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