Feb 08 2010
Hundehaftpflicht bei Schäden an fremden Autos
Im aktuellen Newsletter der Tierschutzorganisation TASSO e.V. wird berichtet, dass Polizisten in der Silvesternacht einen Hund auf der Autobahn absichtlich überfahren haben, damit der Hund keinen Unfall verursacht.
Der Dienstwagen der Polizei weist nun einen Sachschaden von 2.500 Euro auf, den die Hundehalterin bezahlen soll. Das ist ganz klar ein Fall für die Hundehaftpflicht!
Der Hund hatte angeblich Angst vor den lauten Knallgeräuschen und ist deswegen panisch von zu Hause weggelaufen und hatte sich auf die Autobahn verirrt.
Die Hundehaftpflicht zahlt den Schaden, den ein Hund einem Dritten zufügt. Im aktuellen Anlass ist dies der Schaden am Polizeauto. Sicherlich wird dies die unendliche Trauer der Hundehalter nicht verringern. Die Polizisten hatten den Hund einfach an den Seitenstreifen gelegt. Fakt ist aber, dass der Hundehalter in unbegrenzter Höhe für die Schäden haftet, die sein Hund verursacht.
Die Hundehaftpflicht übernimmt die Schäden. Einige Hundehalter wissen nicht, wozu sie eine Hundehaftpflicht benötigen. Schließlich beißt der eigene Hund nicht. Das mag wohl wahr sein, jedoch im Beispiel des TASSO Newsletters hätte sich der verursacht Schaden auch wesentlich erhöhen können, wenn der Hund beispielsweise einen Unfall verursacht hätte, bei demn Menschen zu Schaden gekommen wäre.
Ein Hund kann immer mal auf eine Straße laufen. Weicht der Autofahrer aus und fährt gegen einen Baum, so muss der Hundehalter sämtliche Kosten tragen. Gut dem, der eine Hundehaftpflicht abgeschlossen hat.