Sep 11 2009

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Pferdehalter Rechtsschutzversicherung: Die Pferdeversicherung für Ihr Recht!

Abgelegt 11:02 unter Tierversicherungen

Die Pferdehalter Rechtsschutzversicherung

Die Pferdehalter Rechtsschutzversicherung

Man kann man in der heutigen Zeit tun, wenn man Post vom Anwalt bekommt?

Wenn plötzlich ein anderer Mensch der Meinung ist, einen Rechtsstreit beginnen zu müssen?

Dann muss man selbst mit einem Anwalt reagieren, und das auf eigene Kosten. Wie bei den meisten Versicherungen sagen sich die Kunden “Ach, das passiert mir eh nicht”.

Ganz oft erlebt man dies bei der Pferde OP Versicherung – vorab sagen die Pferdehalter, dass sie doch keine 13,89 im Monat investieren, das sind schlißelich über 160 Euro im Jahr. Und das nur, um die Operationskosten abzusichern??

Ja, bis dann der Tag kommt, an dem das Pferd durch eine Not OP am Leben erhalten wurde. Sei es eine Kolik oder eine Griffelbeinfraktur. Das Pferd überlebt zum Glück, aber der Pferdehalter bleibt mit seiner 5.000 Euro Klinikrechnung eine ganze Weile wie erstarrt sitzen. Hätte man diese Kosten doch mit lächerlichen 13,89 Euro im Monat abgefedert.

Im schlimmsten Fall muss nun das gerettete Pferd verkauft werden, damit die Klinikrechnung bezahlt werden kann..

Bei der Pferdehalter Rechtsschutzversicherung sprechen wir von 36,00 Euro im Jahr – also 3,00 Euro im Monat. Aber auch hier das selbe Phänomen wie bei der Operationskostenversicherung. 36,00 Euro im Jahr für eine Pferdehalter Rechtsschutzversicherung? Was soll da schon passieren? Quatsch, die brauch ich nicht…

Nein?

Und was ist, wenn die Pferdeklinik bei einem Eingriff das Pferd falsch behandelt und es nicht mehr im Sport einsetzbar ist?

Was ist, wenn das neue gekaufte Pferd Mängel aufweist und der Verkäufer sich weigert, das Tier zurückzunehmen?

Was ist, wenn man von einem Autofahrer angefahren wird und dieser kein Schmerzensgeld zahlen will?

Was soll man machen, wenn der Pensionsstallbetreiber die Boxenmieten radikal anhebt und eine Kündigungsfrist in den Einstellervertrag einbaut?

Was ist, wenn man mit dem Pferd einen Dritten schädigt und dieser eine Zivilklage beginnt?

Egal, ob man Recht oder Unrecht hat, man muss einen Anwalt beauftragen, der die rechtlichen Interessen vertritt. Der Anwalt muss vorab bezahlt werden, unabhängig davon, wie der Rechtsstreit endet.

Wer hier an den drei Euro im Monat sparen möchte, der sollte ein ausreichend großes finazielles Polster besitzen – oder sich einfach mal überlegen, wie Geld im Monat für Möhrchen oder neue Gamaschen etc ausgegeben werden.

Dies Kosten eines Rechtsstreiten können für läppische 36,00 Euro im Jahr schnell und ohne Selbstbeteiligung mit der Pferdehalter Rechtsschutzversicherung abgesichert werden.

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