Jan 22 2013

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Hundhaftpflicht: die wichtigste Hundeversicherung

Laut dem Bürgerlichen Gesetzbuch (Paragraf 833 BGB) ist jeder Hundehalter für alle Arten von Schäden, die sein Hund verursacht, in unbegrenzter Höhe haftbar zu machen. Es gilt die sogenannte Gefährdungshaftung, unabhängig davon ob Verschulden vorliegt oder nicht. Dies mag noch überschaubar sein, wenn der Hund eine Vase umstößt! Wenn er jedoch einen Verkehrsunfall verursacht, kann der Schaden für den Besitzer ohne eine Hundeversicherung den finanziellen Ruin bedeuten. Um sich gegen alle Schäden, die der Hund verursachen zu können abzusichern, schließt man daher lieber eine Hundeversicherung ab.

die Haftpflichtversicherung für Hunde

Hundehaftpflicht Versicherung

Mit einer Hundehaftpflicht sollte jeder Hund versichert werden, es gibt auch einige Versicherer, die ab dem 2. Hund einen günstigeren Tarif anbieten. Wenn der Hund im Urlaub das Hotelzimmer beschädigt, ist es wichtig, dass bei der Hundeversicherung auch Mietsachschäden abgedeckt sind. Man kann für jede Rasse eine Hundeversicherung abschließen, wobei bei Kampfhunden ein Zuschlag vom Versicherer fällig sein kann.

Wenn der Hund innerhalb der Laufzeit der Hundehaftpflicht stirbt, kann man von seinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen und kommt vor Ablauf der Laufzeit aus dem Vertrag, wenn der Tod durch den Tierarzt bescheinigt wird oder man nachweist, dass man den Hund verkauft hat. Einige Versicherer verlangen bei der Hundeversicherung einen Leinenzwang, auch dies kommt häufig bei Kampfhunden vor. In diesem Fall zahlt die Hundeversicherung nur, wenn der Hund angeleint war – Grundlage dafür ist oft die Hundeverordnung des jeweiligen Bundeslandes. Bei der Hundehaftpflicht ist nur der Hund versichert, aber nicht sein Halter. Andere Personen, die den Hund ausführen, sind in der Versicherung also eingeschlossen, wenn es bei der Hundehaftpflicht das Fremdhüterrisiko im Vertrag mit abgedeckt ist. Die Deckungssumme wird von einigen Versicherern bei der Hundehaftpflicht auch in unbegrenzter Höhe angeboten, die Prämien sind aber nicht wesentlich teurer. Die Deckungssumme sollte sonst mindestens 5 Millionen Euro betragen. Ein Hund kann zwar erheblichen Schaden anrichten, aber sich vor den Folgen zu schützen ist mit einer Hundeversicherung unkompliziert. Wenn das Eigentum anderer geschädigt wird oder Personen verletzt werden, sollte man als Halter mit einer Hundehaftpflicht auf Nummer sicher gehen. Denn ein Hund ist und bleibt zwar des Menschen bester Freund, jedoch immer noch ein instinktgeleitetes Tier. Selbst kleine Vierbeiner können so den teuren Teppich ruinieren oder den Postboten beißen, was ohne eine Hundeversicherung schlimme Folgen haben kann. Eine Hundeversicherung ist je nach Anbieter unterschiedlich und variiert in Laufzeit oder Kündigungsfristen. Man kann bei einigen einen Selbstbehalt wählen, bei dem man für Schäden selbst zahlen muss, wodurch sich die Prämie verringert. Bei der Hundehaftpflicht spielt der Versicherungsumfang eine wichtige Rolle, es sollten nicht nur Sach- und Personenschäden, sondern auch Vermögens- und Mietsachschäden abgedeckt sein. Es kann eine Ausfertigungsgebühr anfallen, die einmalig zu Versicherungsbeginn zahlbar ist. Beitragsnachlässe für bestimmte Hundegruppen, wie etwa Blinden- oder Therapiehunde, sind bei der Hundehaftpflicht möglich und wenn es eine bestimmte Zeitlang keine vom Hund verursachten Schäden gab, kann bei einigen Anbietern der Hundehaftpflicht die Beitragssumme gesenkt werden.

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