Mrz 14 2011
Hundehaftpflicht schützt vor finanziellem Ruin
Man stelle sich folgende Situation vor. Es ist ein sonniger Tag, man geht mit dem Hund spazieren. Weit und breit niemand in Sicht. Der Hund wird von der Leine gelassen und er rennt los. Plötzlich taucht ein Spaziergänger mit seinem Hund auf. Der Hund rennt auf den anderen Hund zu. Erst spielen die Hunde, plötzlich kommt es zur Beißerei. Der Hund hat das andere Tier schwer verletzt. Es folgen Ärger und hohe Arztrechnungen. Jetzt sollte der Besitzer eine Hundehaftpflicht haben. Hat er nicht? Hat er keine Hundehaftpflicht abgeschlossen? Die Hundehaftpflicht hätte die Kosten übernommen. Stattdessen muss der Besitzer jetzt alle Kosten selbst tragen. Tierarztrechnungen sind sehr hoch und unter Umständen fordert der Gegner auch noch Schmerzensgeld, welches auch noch bezahlt werden muss.
Oder was wäre, wenn der Hund keinen anderen Hund verletzt hätte, sondern vor ein Auto gelaufen wäre, was nun am Baum gelandet ist?
Es gibt viele solcher Beispiele, welche für den Abschluss einer Hundehaftpflicht sprechen. Eine private Haftpflichtversicherung schließen Hunde leider nicht mit ein, daher muss für den Vierbeiner eine separate Hundehaftpflicht abgeschlossen werden.
Der jährliche Beitrag zu einer Hundehaftpflicht liegt im Durchschnitt bei 50,00 € aufwärts. Dieser Beitrag ist ein geringer Aufwand. Im Gegenzug kann ein Schaden, der durch einen Hund verursacht wurde in die Tausende steigen und so den Hundehalter finanziell ruinieren.
Natürlich muss auch der Zahlungspflicht für die Hundehaftpflicht genauso sorgfältig nachgegangen werden, denn eine nicht bezahlte Versicherung lehnt im Schadensfall die Leistungen ab. Dann ereilt den Hundebesitzer dasselbe Schicksal und er muss wieder aus eigener Tasche bezahlen.
Viele Großstädte, wie z.B. Berlin, Hamburg und Sachsen-Anhalt haben die Hundehaftpflicht sogar als Pflichtversicherung festgelegt. Manche Städte beziehen sich nur auf die Kampfhunderassen, wegen der hohen Gefährdung. Berlin jedoch hat für alle Hunde die Pflicht zur Hundehaftpflicht verabschiedet – das ist auch gut so. Stell` man sich nur vor, das eigene Kind wird von einem fremden Hund gebissen und der Besitzer hat weder eine Hundehaftpflicht noch Geld auf dem Sparbuch?!
Trotzdem gibt es in Deutschland noch keine Regelung, welche alle Hundebesitzer zum Abschluss einer Hundehaftpflicht verpflichtet. Ein Hundebesitzer haftet nicht nur für Tier- oder Personenschäden. Nein, er haftet auch bei Sachschäden, weil der Liebling auf die Straße rennt und einen Auffahrunfall verursacht.
Bei der Auswahl der richtigen Hundehaftpflicht sollte man nicht nur auf einen günstigen Beitrag achten. Die Bedingungen unter welchen Voraussetzungen die Versicherung zahlt sollten genau geprüft werden. Es sollte geklärt werden, welche Leistungen in welcher Höhe bei einem Schadensfall erbracht werden.
Die Versicherungssumme der Hundehaftpflicht sollte auf jeden Fall eine Mindestdeckung von 5 Mio. Euro haben. Eine günstige Hundehaftpflicht kann der Hundehalter sogar bis 20Mio Euro absichern. Versichert man den Hund gut, dann ist auch der Hundebesitzer gut gegen den finanziellen Ruin abgesichert.
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