Sep 01 2014
Der Reitbeteiligungsvertrag, was gehört hinein?
Viele Reitpartner schließen keinen schriftlichen Vertrag ab, weil sie meinen, wenn ein Vertrag nötig sei, könne man dem Partner auch nicht sein Pferd anvertrauen. Doch viele wissen nicht, dass auch eine mündliche Absprache ein Vertrag ist, nur sind im Streitfalle die Inhalte dieses Vertrages schwierig zu beweisen.
Besonders im Hinblick auf versicherungstechnische Fragen bzw. Haftungsfragen oder auch eventuelle Streitfälle ist es sinnvoll, einen schriftlichen Reitbeteiligungsvertrag zu schließen. Typischerweise hat so ein Vertrag in der Regel zum Inhalt, das Pferd regelmäßig zu reiten und bestimmte Gegenleistungen zu erbringen. Weiterlesen »